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Rua Envolvente do Monte Alto 60, 3080-214 Figueira, Portugal da Foz

AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden1 erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des „Janga Wonderland Surfcamp + Resort“ (im Folgenden: Hotel), dem Hotelaufnahmevertrag. Der Hotelaufnahmevertrag umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gast-aufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. Eine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB wird zwischen den Parteien nicht vereinbart.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, d.h. auch per E-Mail, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, –PARTNER

Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Der Antrag des Kunden wird angenommen, indem die Buchung, der Preis und die Leistung in Textform, d.h. auch per E-Mail, bestätigt werden. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung von dem Inhalt des ursprünglichen Antrags ab, kommt der Hotelaufnahmevertrag unter den neuen Bedingungen zustande, wenn der Reisende nicht innerhalb von sieben (7) Tagen schriftlich widerspricht.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Die Leistung des Hotels beginnt mit der Ankunft des Kunden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Hotelaufnahmevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich und für den Kunden zumutbar sind. Das Hotel kann von den vereinbarten Leistungen abweichen, sofern dies im Einzelfall aus Gründen erforderlich ist, die das Hotel nicht zu Verschulden hat, wie beispielsweise höherer Gewalt, Witterung etc. Ferner sind Leistungsänderungen nach Vertragsschluss möglich, wenn sich das Hotel in der Reisebestätigung ausdrücklich Reiseänderungen vorbehalten hat.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Wird eine Leistung nicht oder nur zum Teil in Anspruch genommen, behält das Hotel seinen Anspruch auf Vergütung. Ein Anspruch auf Rückerstattung ist ausgeschlossen, außer das Hotel erklärt sich aufgrund besonderer Umstände hierzu bereit.

3.3 Die Regelungen der Ziffer 3.2 gelten gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.4 Der Gesamtreisepreis wird separiert gezahlt. 50% des Gesamtpreises sind bis zu 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung und darin enthaltenen Rechnung als Vorauszahlung fällig. Die 50% des Restbetrages des Gesamtreisepreises für die Unterkunft werden am Tag der Abreise fällig, wenn nicht anderweitig vereinbart.

3.5 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten-den Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

 

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kindern eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“)

4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Hotelaufnahmevertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht und/oder zu den unter 4.2 genannten Bedingungen. Das Hotel empfiehlt, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.

4.2 Der Kunde kann bis eine (1) Woche vor Reiseantritt von dem Hotelaufnahmevertrag unter folgenden Bedingungen in Textform, d.h. auch durch E-Mail, zurücktreten:

bis zu vier (4) Wochen vor Hotelaufnahme unter Zahlung von 10% des vereinbarten Preises

bis zu zwei (2) Wochen vor Hotelaufnahme unter Zahlung von 20% des vereinbarten Preises

bis zu eine (1) Woche vor Hotelaufnahme unter Zahlung von 50 % des vereinbarten Preises

– ein kostenfreie Stornierung der Buchung ist nur innerhalb 24h ab Zustandekommen des Buchungsvertrages möglich, wenn die Buchung mindestens vier (4) Wochen vor Reiseantritt stattfindet.

Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zu einer (1) Woche vor Hotelaufnahme gegenüber dem Hotel in Textform ausübt; in diesem Fall ist der vollständige vereinbarte Preis zu bezahlen.

 

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Unbeschadet gesetzlicher Rücktrittsrechte kann das Hotel bis zu acht (8) Wochen vor Antritt der Reise ohne Angaben von Gründen von dem Hotelaufnahmevertrag zurücktreten. Danach kann das Hotel nur in Textform und unter Angabe der Gründe zurücktreten bei Vorliegen eines besonderen, sachlich gerechtfertigten Grundes im Einzelfall, insbesondere

– nachhaltige Störungen oder vertragswidriges Verhalten des Kunden,

– höherer Gewalt, welche die Leistungserbringung unmöglich macht oder erheblich erschwert,

– Buchung von Zimmern oder Räumen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein,

– begründeter Anlass zur Annahme des Hotels, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,

– gesetzeswidriger Zweck bzw. Anlass des Aufenthaltes. und/oder

 

– sonstige, besondere Gründen, die vom Hotel nicht zu vertreten sind und ein weiteres Festhalten am Vertrag unzumutbar machen.

5.2 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3

Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zu zu-rechnen ist;

der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.1 oder 5.2 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, –ÜBERGABE UND RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Soweit keine spätere Ankunft vereinbart oder durch den Kunden mitgeteilt wurde, stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

7 HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 oder einem gesondert unterzeichneten Haftungsausschluss nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Das Hotel empfiehlt den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

7.2 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt der Kunde schuldhaft, d,h, ohne schuldhaftes Zögern, einen Mangel unverzüglich anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche auf Schadensersatz nicht zu

7.3 Dem Gast ist bekannt, dass die Nutzung der Sportanlagen sowie die Teilnahme an Kursen von Drittanbietern, welche durch das Hotel vermittelt werden, besondere Gefahren birgt. Der Kunde hat den Sicherheitsanweisungen des Hotels sowie der Drittanbieter, insbesondere Kursleitung, Folge zu leisten. Handelt der Reisende entgegen den Anweisungen und Hinweisen, ist der Anbieter von seiner Haftung befreit. Der Reisende hat dem Anbieter mitzuteilen, ob er die Mindestvoraussetzungen zur Durchführung der Reiseaktivitäten, namentlich

– einem Mindestalter von 18 Jahren,

– eine für die jeweilige Aktivität gesundheitlich unbedenkliche Verfassung,

erfüllt. Macht der Kunde dem Hotel und/oder Drittanbieter gegenüber wahrheitswidrige Angaben, ist der Anbieter insoweit von seiner Haftung befreit, wie die wahrheitsgemäße Angabe eine andere Entscheidung/ ein anderes Handeln des Hotels zur Folge gehabt hätte. Eltern haften für ihre Kinder.

7.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4. Das Hotel haftet grundsätzlich nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Drittleistungen, die lediglich vermittelt werden. Die Beschränkungen der Ziffer 7 gelten auch, soweit das Hotel den Schaden wegen des Verschulden eines Leistungsträgers zu vertreten hat.

 

7.5 Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Ende des Hotelaufnahmevertrages gegenüber dem Hotel, schriftlich oder in Textform geltend zu machen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden die Umstände, welchen den Anspruch begründen, zu diesem Zeitpunkt unverschuldet nicht bekannt sind.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur in Textform erfolgen. Die gilt auch für eine Änderung von Ziffer 8.1 Satz 1.

8.2 Von etwaiger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des Hotelaufnahmevertrages bleibt die Wirksamkeit der AGB oder des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Hotelaufnahmevertrag als lückenhaft erweist.

8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Figueira da Foz, Portugal. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

8.3 Es gilt portugiesisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

1Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.